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Spareinlagen mit Kündigungsfrist: Zinsen bis Ende Februar abheben

Der Bundesverband deutscher Banken rät Verbrauchern dazu Sparzinsen rechtzeitig abzuheben. So bekommen viele Sparer die Zinsen aus dem letzten Jahr Anfang des Jahres gutgeschrieben. Bei Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist, können die Zinsen im Regelfall nur bis Ende Februar abgehoben werden. Die Zinsen werden ansonsten Bestandteil des Sparguthabens und der Sparer kommt dann an die Zinsen nicht früher als an die Sparanlage.

Beim normalen Sparbuch zum Beispiel können im Regelfall 2000 Euro pro Monat vom Sparguthaben abgeholt werden ohne Kündigung und Berücksichtung von Fristen.

Zinsen aus dem letzten Jahr die Anfang des Jahres gutgeschrieben wurden, können bis Ende Februar zusätzlich zu den 2000 Euro ohne Kündigung und Berücksichtung von Fristen abgeholt werden. Danach zählen die Zinsen zum Sparguthaben und können nicht zusätzlich zu den 2000 Euro im Monat abgeholt werden.